Die Durchführung eines FLINTA* Plenums ist bereits in der Bundessatzung geregelt und damit in MV schon möglich. Mit diesem Antrag wollen wir es den FLINTA* Mitgliedern einfacher machen, ihre Rechte ein solches Plenum einzuberufen wahrzunehmen ohne die Regelungen in der Bundessatzung suchen zu müssen. Als wichtiges Werkzeug der politischen Teilhabe der FLINTA*s in unserem Verband sollte das FLINTA* Plenum auch in unserer Satzung verankert sein.
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GJ MV (dort beschlossen am: 20.10.2025) |
|---|---|
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 21.10.2025, 11:13 |